fortan: aBNO) mit dem dazugehörigen Kulturlandplan in Kraft. Ebenfalls bereits in Kraft waren die von der Gemeindeversammlung am tt.mm.jjjj (genehmigt durch den Regierungsrat am tt.mm.jjjj) beschlossenen Änderungen der aBNO, die jedoch keine für den vorliegenden Fall massgeblichen Bestimmungen enthalten.