Gemäss den Angaben der Beschwerdeführenden erfolgte die Erweiterung der Sitzecke sowie die Erstellung der zurückversetzten Stützmauer im Zeitraum der Jahre 1998–2000 in mehreren Schritten (Baubeschrieb und Angaben zum nachträglichen Baugesuch vom 15. September 2017, act. 7). Während dieser Zeit war die von der Gemeindeversammlung am tt.mm.jjjj beschlossene Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q._____ (genehmigt durch den Grossen Rat am tt.mm.jjjj; fortan: aBNO) mit dem dazugehörigen Kulturlandplan in Kraft.