Die Beschwerdeführerin begründet den Bedarf nach Betonspuren in steilen Wegabschnitten abgesehen von der besseren Befahrbarkeit damit, dass bei starken Niederschlägen Mergel und Steine aus den Flurwegen ausgewaschen und ins angrenzende Kulturland geschwemmt werden. Das mache regelmässige Reparaturen nötig und verursache entsprechend höhere Kosten als bei Betonspuren.