Das Bedürfnis nach Reduktion des Unfallrisikos und guter Befahrbarkeit auch bei feuchten Witterungsverhältnissen ist mit den entgegenstehenden (nachstehend aufgeführten) Naturschutzinteressen abzuwägen. Mit der Sanierung der steilen Wegabschnitte durch bewilligungsfähige Schroppenwege statt Betonspurwege kann die Befahrbarkeit aber auf alle Fälle deutlich verbessert und die Unfallgefahr erheblich reduziert werden. Allenfalls sind Fahrten bei gefährlichen Verhältnissen zu verschieben.