Die Bewirtschaftung des Gebiets, welche mit den strittigen Betonspurwegen erschlossen werden soll, konnte bisher ohne Betonspuren unfallfrei vorgenommen werden, weil Landwirte (namentlich derjenige, welcher die Heuballen abführt) bei schwierigen Verhältnissen offenbar übers Land fahren und einen alternativen Erschliessungsweg benutzen (Augenscheinsprotokoll, S. 11, act. 63, Voten H._____ und W._____, vgl. Stellungnahme der Abteilung Landschaft und Gewässer BVU vom 7. Dezember 2022, S. 6, act. 75). Es bestehen also – insbesondere beim fahrtechnisch anspruchsvolleren N-Weg – geeignete Alternativen.