Aus diesen Gründen werden praxisgemäss in besonders steilen Hofzufahrten in der reinen Landwirtschaftszone Betonspuren bewilligt, namentlich wenn tägliche Zufahrten mit nicht geländegängigen Fahrzeugen wie Milchlastwagen erfolgen. Vorliegend sind aber Betonspuren in einem besonders empfindlichen Schutzgebiet zu beurteilen, in welchem nur in grösseren Abständen und mit geländegängigen Traktoren zugefahren werden muss.