16a Abs. 1 RPG). Betonspuren verbesserten die Bodenhaftung, wodurch der Bremsweg verkürzt und das Anfahren im steilen Anstieg erleichtert werde. Dies erhöhe die Sicherheit der Bewirtschafter respektive verringere die Unfallgefahr (Stellungnahme der Landwirtschaft Aargau DFR vom 25. April 2022, S. 2, act. 43). Aus diesen Gründen werden praxisgemäss in besonders steilen Hofzufahrten in der reinen Landwirtschaftszone Betonspuren bewilligt, namentlich wenn tägliche Zufahrten mit nicht geländegängigen Fahrzeugen wie Milchlastwagen erfolgen.