Dieser Beurteilung der kantonalen Fachstelle kann ohne Weiteres gefolgt werden. Insbesondere ist bekannt, dass die rechnerische Prognose nicht allen Feinheiten der Ausbreitung der Strahlung Rechnung trägt und dass deshalb nach Inbetriebnahme der Anlage in der Regel eine NIS-Abnahmemes- sung durchgeführt wird, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlagegrenzwert, wie hier, an einem OMEN zu 80 % erreicht wird.