bestätigen. 4.3 Zu prüfen bleibt die Einhaltung des Anlagegrenzwerts im Wintergarten im obersten Geschoss des Standortgebäudes (OMEN 11). Hierbei ist umstritten, aus welchem Material die Bedachung des Wintergartens besteht (Beton, Eternit oder Metall) und wie stark sich die Reflexionen und Beugungen auf den OMEN auswirken werden (vgl. Replik, S. 3–6, act. 161–165). Die Abteilung für Umwelt BVU hält in ihrer Stellungnahme vom 25. Januar 2023 Folgendes fest (act. 179):