Wie dem angefochtenen Entscheid entnommen werden kann, wurden im Nachgang zur Einwendungsverhandlung noch für drei weitere Standorte Berechnungen zur Strahlenbelastung gemacht. Bei allen Standorten lagen die errechneten Strahlenwerte unterhalb derjenigen Werte, die für die im Baugesuch nachgewiesenen OMEN errechnet wurden (vgl. ebendort, S. 2, act. 93; vgl. auch die Beschwerdeantworten der Beschwerdegegnerin vom 1. September 2022 S. 14 ff., act. 124–126 und der Abteilung für Umwelt BVU ebenfalls vom 1. September 2022, S. 6, act. 144). Es sind deshalb für alle relevanten, das heisst die höchstbelasteten OMEM die erforderlichen Prognosen erstellt worden.