Die Beschwerdeführenden bemängeln, dass im Standortdatenblatt zum einen keine Prognose für diejenigen Bereiche von unüberbauten Grundstücken mit zukünftigen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) vorgenommen worden sei (Beschwerde, S. 14 f., act. 98). Zum anderen sei die Prognose für die Strahlenbelastung beim OMEN 11, das heisst in den Wintergärten im Standortgebäude aufgrund einer falsch angenommenen Gebäudedämmung mit 1,32 V/m, zu tief und betrage richtigerweise mindestens 8 V/m (Beschwerde, S. 2–6, act. 106–110). 4.2