Die Beschwerdeführenden verlangen mit dem Beschwerdeantrag 3 eventualiter die Sistierung des Verfahrens, bis ein Grundsatzentscheid des Bundesgerichts bezüglich adaptiver Antennen vorliegt. Mit dem Urteil des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 ist der von den Beschwerdeführenden geforderte Grundsatzentscheid ergangen. Da der geltend gemachte Sistierungsgrund damit weggefallen ist, steht eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens ausser Frage. Der Beschwerdeantrag 3 ist deshalb abzuweisen. 2.