3.1). Erst mit dieser Berechnung könnte festgestellt werden, inwieweit der widerrufene Entscheid mit der Ausrichtung der Härtefallleistung im Betrag von Fr. 511'920.– abzuändern wäre beziehungsweise welchen Betrag die Beschwerdeführerin zu viel an Härtefallleistungen erhalten hätte.