An der Qualifikation als Wintergarten vermag auch die Aussage der Abteilung für Umwelt BVU nichts zu ändern, wonach diese anlässlich eines Augenscheins festgestellt habe, dass keine festangebrachten Heizinstallationen vorhanden seien (vgl. Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU vom 13. Juli 2023, act. 659). Die wetterunabhängige Nutzbarkeit als Raum innerhalb eines Gebäudes ist nicht vom Vorhandensein festangebrachter Heizinstallationen abhängig. Offene Türen zu den Innenräumen und mobile Heizgeräte sind erfahrungsgemäss ausreichend, um solche Räume auch im Winter zum regelmässigen Aufenthalt für Personen genügend zu beheizen.