Beim OMEN Nr. 7, der im ursprünglichen, öffentlich aufgelegten Standortdatenblatt nicht ausgewiesen war und bei welchem die Strahlenbelastung mit 4.93 V/m prognostiziert wird, müssten entsprechend dem Antrag der Abteilung für Umwelt BVU zudem zusätzliche Abnahmemessungen durchgeführt werden, wovon die betroffenen Anstösserinnen/Anstösser bis jetzt keine Mitteilung erhalten haben. Es kann nicht Aufgabe des Regierungsrats im Beschwerdeverfahren sein, allfällige Anstösserinnen/Anstösser, das heisst Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter auf den Nachbargrundstücken, über die geänderten Projektunterlagen und deren Konsequenzen zu informieren.