BVU hat dieses neue Standortdatenblatt anhand der Vollzugsempfehlung zur NISV vom Juli 2002 überprüft und für umweltrechtlich zustimmungsfähig erklärt; sie beantragt einen reformatorischen Entscheid des Regierungsrats (vgl. Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU vom 15. Juni 2023, S. 2 f., act. 650 f.).