Die Beschwerdegegnerin hat im Laufe des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat ein neues Standortdatenblatt eingereicht und beantragt, dieses als Grundlage der Baubewilligung zu "sanktionieren". Sie hat dabei einen neuen OMEN Nr. 7 und den zwischenzeitlich überbauten OMEN Nr. 4 neu berechnet (vgl. Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 31. Mai 2023 und Standortdatenblatt Revision 1.16 vom 25. Mai 2023, act. 646–648). Die Abteilung für Umwelt BVU hat dieses neue Standortdatenblatt anhand der Vollzugsempfehlung zur NISV vom Juli 2002 überprüft und für umweltrechtlich zustimmungsfähig erklärt;