4 von 6 Das Baugesuch ist auch in der vorliegenden Form in der Spezialzone Golf, der Landwirtschaftszone und der Landschaftsschutzzone nicht zonenkonform und damit nicht bewilligungsfähig. In diesem Sinne ist der unbewilligte Verbindungsweg ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids innert drei Monaten vollständig zurückzubauen. Die Beschwerde ist als unbegründet abzuweisen, soweit auf diese einzutreten ist. 3. Willkür und überspitzter Formalismus