Die projektierte Ausführung weist weiterhin zwei Wege aus Verbundsteinen aus, die neu durch einen grünen Mittelstreifen getrennt werden. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ändert der grüne Mittelstreifen inklusive Reduktion der Fahrspuren an der Unzulässigkeit der gewählten Materialisierung nichts (vgl. Beschwerde, S. 10, act. 26). Eine Bejahung der Bewilligungsfähigkeit würde im Ergebnis dem Beschluss des Regierungsrats vom 29. April 2020 direkt widersprechen.