41a, siehe kommunale Akten, Baugesuchsdossier Nr. BG 2018-0006, Beilage Nr. 11). Das vorliegend strittige Baugesuch entspricht jedoch nicht den soeben genannten Ausgestaltungsmöglichkeiten, sondern sieht weiterhin Spurwege aus Betonverbundsteinen vor, allerdings mit begrüntem Mittelstreifen. Damit hat die Beschwerdeführerin die gleiche Materialisierung gewählt wie bereits im ersten nachträglichen Baugesuch. Entgegen der Auffassung des Gemeinderats handelt es sich hierbei nicht um einen marginalen Unterschied (vgl. Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 3, act. 41b).