Tatsächlich hat die AfB BVU der Beschwerdeführerin im Rahmen der Beurteilung des ersten Baugesuchs eine kantonale Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern diese ein Baugesuch mit einer landschaftsverträglicheren Oberflächenbefestigung einreiche. Als landschaftsverträglichere Alternative hat die AfB BVU Beton-Spurwege mit begrüntem Mittelstreifen vorgeschlagen (vgl. Abweisung erstes Baugesuch durch AfB BVU am 3. April 2018, S. 3, act. 41a, siehe kommunale Akten, Baugesuchsdossier Nr. BG 2018-0006, Beilage Nr. 11).