Weiter sei es unverständlich, weshalb sich die kantonalen Behörden vehement gegen eine sinnvolle und praxistaugliche Lösung wehren, angesichts des Umstands, dass es irrelevant sei, ob der Verbindungsweg aus Verbundsteinen oder Betonplatten bestehe. Schliesslich könne man den Unterschied zwischen den Betonspuren und der Verbundsteinpflästerung nur bei genauem Hinsehen erkennen, da erst aus nächster Nähe die Rillen tatsächlich sichtbar seien (vgl. Replik, S. 7, act. 55). 2.2