Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die von der AfB BVU ursprünglich vorgeschlagene Reduktion der bestehenden Verbundsteinpflästerung auf Spurwege mit begrüntem Mittelstreifen nun keine Gültigkeit mehr habe (vgl. Beschwerde, S. 7–10, act. 26–29). Weiter sei es unverständlich, weshalb sich die kantonalen Behörden vehement gegen eine sinnvolle und praxistaugliche Lösung wehren, angesichts des Umstands, dass es irrelevant sei, ob der Verbindungsweg aus Verbundsteinen oder Betonplatten bestehe.