Das neue Baugesuch betrifft den gleichen Verbindungsweg, wobei nun zwei Fahrspuren von je 1,10 m Breite mit einem begrünten Mittelstreifen (1,0 m Breite) vorgesehen sind. Wie bereits im ersten Baugesuch ist das gewählte Material für die Realisierung der beiden neu vorgesehenen Fahrspuren ebenfalls aus Betonverbundsteinen. Die beiden Baugesuche unterscheiden sich dabei einzig hinsichtlich der projektierten Breite des Verbindungswegs. Im Rahmen des Regierungsratsbeschlusses vom 29. April 2020 wurde die Dimensionierung des Wegs nicht thematisiert, sodass diese nicht vom Streitgegenstand dieses Entscheids erfasst war.