Streitgegenstand des Regierungsratsbeschlusses vom 29. April 2020 bildete die im Laufe des Jahrs 2017 ohne Baubewilligung vorgenommene Belagsänderung (Betonverbundsteine anstelle von Kies) eines Verbindungswegs in einer Länge von 180 m und einer Breite von 3,2 m auf den ausserhalb der Bauzone und in der Landschaftsschutzzone liegenden Parzellen Nr. aaa und Nr. bbb in Q._____. Das neue Baugesuch betrifft den gleichen Verbindungsweg, wobei nun zwei Fahrspuren von je 1,10 m Breite mit einem begrünten Mittelstreifen (1,0 m Breite) vorgesehen sind.