Der Grundsatz der materiellen Rechtskraft, der auch mit der Formel ne bis in idem beziehungsweise der Res iudicata-Wirkung ausgedrückt wird, ist vornehmlich im Zivil- und Strafprozessrecht von Bedeutung. Im Verwaltungsverfahren ist diese Rechtsfigur in erster Linie auf Erkenntnisse einer Rechtsmittelbehörde zugeschnitten (Entscheid C-491/2018 des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2020 E. 7.6.2). Eine Res iu- dicata-Wirkung liegt vor, wenn der streitige Anspruch mit einem schon rechtskräftig beurteilten Anspruch identisch ist.