Ob die vorgesehene Einhausung des Substratlagers die angestrebten und prognostizierten Emissionsreduktionen zur Folge hat, kann erst nach der Fertigstellung der Einhausung gemessen und beurteilt werden. Die Durchführung einer Augenscheinsverhandlung würde deshalb derzeit keine zusätzlichen, den vorliegenden Entscheid ändernden Erkenntnisse bringen, weshalb darauf verzichtet werden kann. 7. Fazit und Kostenverlegung 7.1