Die Beschwerdeführenden haben ferner beantragt, es sei eine Augenscheinsverhandlung unter der Leitung des Rechtsdienst des Regierungsrats durchzuführen und der Rechtsdienst solle überdies einen unangekündigten "Augenschein" vornehmen, um sich einen Eindruck von der Lärm- und Geruchsbelastung zu verschaffen, den die Betreiber der Anlage nicht vorbereiten und beeinflussen könnten. Die Beschwerdeführenden bestreiten indessen nicht, dass es nur teilweise zu Lärm- und Geruchsbelästigungen komme und dass bei einer am 12. Dezember 2018 erfolgten Instruktionsverhandlung des Bezirksgerichts U.____