Der Abstand des Substratlagers, das mit dem vorliegenden Baugesuch zusätzlich eingehaust werden soll, beträgt zum L-Bach über 40 m, weshalb Bachleitung und Gewässerraum davon nicht betroffen sind. Die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU hat ferner ausgeführt, bei der Bachleitung seien seit ihrem Bau weder eine schadhafte Stelle noch ein zu knapp bemessenes Leitungskaliber bekannt geworden, weshalb kein Anlass für das Ausarbeiten eines Bachverlegungs- oder Offenlegungsprojekts bestehe. 5.4 Der Gewässerschutz steht der Bewilligung des Baugesuchs daher nicht entgegen. 6. Beweisanträge 6.1