Beim Umgang mit Jauche und anderen gewässergefährdenden Stoffen ist immer mit baulichen und betrieblichen Massnahmen sicherzustellen, dass nichts versickern und ins Grundwasser oder andere Gewässer gelangen kann. Für einen Landwirtschaftsbetrieb Führende ist dies eine Selbstverständlichkeit und bei der vorliegenden Biogasanlage ist diese Sicherstellung durch deren Konstruktion sowie die verfügten Auflagen gewährleistet. Anlagen im Zustrombereich von Grundwasserfassungen könnten allenfalls problematisch sein, im Abstrombereich können aber keine Stoffe in die Grundwasserfassung gelangen und die Anlage stellt deshalb auch keine Gefahr für die Trinkwasserfassung dar. 5.3