Wie die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 11. November 2022 (act. 266) dargelegt hat, sind im Gewässerschutzbereich Typ Au Anlagen zulässig, welche wie die Biogasanlage keinen Tiefbau unter den höchsten Grundwasserspiegel vorsehen und bei welchem keine grundwassergefährdenden Stoffe ins Grundwasser versickern können. Beim Umgang mit Jauche und anderen gewässergefährdenden Stoffen ist immer mit baulichen und betrieblichen Massnahmen sicherzustellen, dass nichts versickern und ins Grundwasser oder andere Gewässer gelangen kann.