Es kommt hinzu, dass die geplante Einhausung des Substratlagers (welche nebst der Minderung der Geruchsbelastung auch der Lärmreduktion beim Ablad von Substrat sowie der Minderung der Staubbelastung dient) eine bauliche Lücke zwischen der Biogasanlage und dem Wohnhaus der Beschwerdeführenden schliessen und für eine zusätzliche Abschirmung und Lärmdämpfung sorgen wird. Nach Fertigstellung der Baute und erfolgter Aufnahme des Vollbetriebs wird eine Abnahmemessung erfolgen, mit welcher die Lärmprognose überprüft wird (vgl. Stellungnahme der kantonalen Umweltfachstelle vom 4. Februar 2022, S. 6, Ziff. 10, act. 189).