7 von 11 der Landwirtschaftszone (Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. c LRV) am Tag 60 dB(A) und in der Nacht 50 dB(A). Im revidierten Umweltverträglichkeitsbericht vom September 2020 wurde auf Seite 21 (act. 61) aufgezeigt, dass die Biogasanlage beim nächstgelegenen Wohnhaus der Beschwerdeführenden in gut 50 m Entfernung eine Lärmimmission von rund 42 dB(A) verursacht, womit auch der strengere Planungswert von 50 dB(A) in der Nacht klar eingehalten wird. Ein Wert von 42 dB(A) gilt als leise (Flüstersprache verursacht in 1 m Entfernung