bereits heute verursache die Biogasanlage mehr als eine Lastwagenfahrt pro Tag. Insgesamt müsse mit einer Lärmbelastung gerechnet werden, welche das Übliche übersteige. Die Beschwerdeführenden rechnen hinsichtlich der Lärmimmissionen damit, dass eine Kapazitätserweiterung um 93 % (die tatsächlich jedoch – wie vorne unter Erwägung 3 aufgezeigt – nur 23 % beträgt) eine lineare Zunahme der Lärmbelastung bedeute. Zudem beziehen sie sich auf Lärmspitzen, welche etwa beim Ablad von zugeführtem Substrat auftreten können. Sie verweisen zum Beispiel auf den Ablad von Gerstenabfällen, was mit Lärm und Staub verbunden sei. 4.2