Die Beschwerdeführenden rügen in ihrer Beschwerdeschrift, die Biogasanlage verursache zeitweise übermässigen Lärm, was mit der Kapazitätserweiterung noch zunehmen werde. Insbesondere nachts zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr sei der Motoren- und Ventilatorenlärm übermässig. Im Umweltverträglichkeitsbericht vom 4. Februar 2022 sei ausdrücklich anerkannt worden, dass ein Einbezug der beiden Motoren zu einem negativen Entscheid führen werde. Die Erhöhung der Verarbeitungskapazität werde auch einen erheblich höheren Lastwagenverkehr und entsprechende Immissionen zur Folge haben; bereits heute verursache die Biogasanlage mehr als eine Lastwagenfahrt pro Tag.