Die Beschwerdeführenden haben in ihrer Beschwerde (S. 18, act. 237) beantragt, der "Verniedlichungsbericht" (Umweltverträglichkeitsbericht) beziehungsweise der Bericht der Abteilung für Umwelt BVU vom 4. Februar 2022 (Stellungnahme der kantonalen Umweltfachstelle zuhanden der Abteilung für Baubewilligungen BVU und des Gemeinderats Q._____) sei aus den Akten zu weisen, ohne substantiiert darzulegen, inwiefern der Bericht inhaltlich falsch oder unter Missachtung von Vorschriften verfasst worden sein soll.