___ GmbH empfohlene Massnahme vor, weshalb sich eine entsprechende zusätzliche Auflage erübrigt. Es kann entsprechend der Stellungnahme der kantonalen Umweltfachstelle vom 4. Februar 2022 (S. 2, act. 193) festgestellt werden, dass die Erweiterung des Marialumsatzes in der Biogasanlage der Firma H._____ umweltverträglich ist und die rechtlichen Vorgaben betreffend Luftreinhaltung erfüllt, wenn sie entsprechend den verfügten Auflagen umgesetzt wird. Die Beschwerde ist daher im Punkt Luftreinhaltung abzuweisen. 6 von 11 3.5