Verantwortlicher Verursacher dieser Geruchsbelastung ist nach den Abklärungen der G._____ GmbH hauptsächlich das ungedeckte Substratlager, welches sich in einer Entfernung von etwa 60 m vom Haus der Beschwerdeführenden befindet. Die übrigen, rund 100 m entfernten Bestandteile der Biogasanlage verursachen weniger als 3 % Geruchsstunden, weshalb vorsorgliche und sanierende Massnahmen beim Substratlager anzusetzen sind. Wird das Substartlager dreiseitig umwandet und mit einem Dach versehen, liegen die Geruchsstunden an der Südfassade nach den Berechnungen und Prognosen der G._____ GmbH punktuell noch bei 15 %, sonst überall unter 15 % (act. 130). Mit der von der G.___