Nach der oben zitierten Empfehlung des Bundesamts für Umwelt gelten Gerüche aus der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone als sicher nicht übermässig, wenn die Immissionen unter 15 % Geruchsstunden liegen. Liegen sie über 30 % sind sie sicher übermässig. Für den Bereich dazwischen liegt die Beurteilung im Ermessen der Vollzugsbehörden. In der aktuellen Situation (ohne Überdachung des Substratlagers) hat die G._____ GmbH an der Südfassade des Gebäudes der Beschwerdeführenden Geruchsstunden bis 25 % berechnet, an der Nordseite unter 10 % und an der Ost- sowie der Westfassade unter 20 %.