Zudem wurde mit einer Ausbreitungsberechnung nachgewiesen, dass die Immissionen aus der Anlage auch nach der Kapazitätserweiterung nicht übermässig sind. Bevor die Abteilung für Baubewilligungen BVU dem Baugesuch die kantonale Zustimmung erteilt hat, verlangte sie nämlich mit Zwischenverfügung vom 7. April 2021 (act. 123) eine Ergänzung des Baugesuchs mit einer Ausbreitungsmodellierung für Gerüche durch ein geeignetes Fachbüro "im Sinne der Vorgaben der 'Empfehlung zur Beurteilung von Gerüchen; Geruchsempfehlung, Entwurf vom Dezember 2015' (BAFU, 2015), spezifisch nach Anhang A1.3 mit einem Windfeldmodell, welches der Richtlinie VDI 3782 Blatt 7 entspricht."