Ferner muss alle drei Jahre von einer externen Fachfirma eine Dichtigkeitsprüfung der Anlage vorgenommen werden; eine mangelhafte Eigenkontrolle und Wartung würde somit erkannt und hätte eine Sanierungsverfügung zur Folge. Die Abteilung für Umwelt BVU hat in ihrer Stellungnahme vom 11. November 2022 ferner dargelegt, dass die Erhöhung des verarbeiteten Substrats entgegen der Annahme der Beschwerdeführenden nicht eine lineare Erhöhung der Geruchsemissionen zur Folge hat, sondern dass daraus eine längere Verweildauer des Substrats im Fermenter resultiert. Dies bewirke, dass die Geruchsstoffe im gasdichten Bereich besser abgebaut würden