11 Abs. 2 USG). Geschlossene Rohre bei der Zufuhr der zu vermentierenden Jauche und bei der Ableitung der vergorenen Jauche tragen diesem Grundsatz Rechnung. Die Abteilung für Umwelt BVU hat in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde vom 11. November 2022 (act. 266 ff.) zudem darauf hingewiesen, dass die Gesuchsteller im eigenen Interesse für eine möglichst dichte Biogasanlage sorgen, da Undichtigkeiten zu einem Gasverlust und damit zu einer geringeren Stromproduktion und Einkommensverlusten führen. Ferner muss alle drei Jahre von einer externen Fachfirma eine Dichtigkeitsprüfung der Anlage vorgenommen werden;