Die Erhöhung der verarbeiteten Substratmenge hat zwar zur Folge, dass mehr Biogas erzeugt wird und die Motoren damit länger betrieben werden können, womit auch während einer längeren Zeit zu hohe Stickstoffoxide emittiert werden. Die Erhöhung der im Jahre 2016 bewilligten verarbeiteten Substratmenge von 7'500 t auf 9'235 t pro Jahr, das heisst um 23 % und nicht um 93 %, wie die Beschwerdeführenden fälschlicherweise vorbringen, macht die Biogasanlage aber nicht zu einer Neuanlage, die mit all ihren Bestandteilen einer Baubewilligung nach heute geltendem Recht bedarf und die das verschärfte aktuelle Recht ab sofort einhalten muss.