Diese Sanierungsverfügung ist in Rechtskraft erwachsen. Die Motoren dürfen daher trotz zu hohen Stickstoffausstosses längstens bis zum 1. August 2026 unverändert weiterbetrieben werden, da an den Motoren mit dem aktuellen Baugesuch keine Veränderung vorgenommen wird. Die Erhöhung der verarbeiteten Substratmenge hat zwar zur Folge, dass mehr Biogas erzeugt wird und die Motoren damit länger betrieben werden können, womit auch während einer längeren Zeit zu hohe Stickstoffoxide emittiert werden.