Vorliegend steht aktuell keine Bewilligung für eine Neuanlage zur Diskussion. Die beiden Motoren des Blockheizkraftwerks sind rechtskräftig bewilligt. Die Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung vom 14. Oktober 2015 hatte aber zur Folge, dass die Motoren den vorsorglichen Emissionsgrenzwert gemäss Anhang 2 Ziffer 82 für Stickoxide überschreiten. Die Abteilung für Umwelt BVU erliess deshalb am 22. Oktober 2016 gestützt auf die Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. Oktober 2015 eine Sanierungsverfügung, wonach die Blockheizkraftwerke bis zum 1. August 2026 nach den Vorgaben der LRV zu sanieren oder stillzulegen sind. Diese Sanierungsverfügung ist in Rechtskraft erwachsen.