Die Beschwerdeführenden haben ferner dem Gemeinderat Q._____ vorgeworfen, dass er das Wohnhaus der Beschwerdeführenden in der Baubewilligung als "eher zonenfremd" bezeichnet hat (Beschwerde vom 13. September 2022, S. 12. act. 243). Die Beschwerdeführenden führen gemäss ihren eigenen Angaben in der Beschwerdeschrift zwar einen Landwirtschaftsbetrieb mit Hühner- und Schafhaltung sowie Obstbäumen. Der Betrieb erreicht jedoch lediglich 0,341 Standardarbeitskräfte (SAK).