Die Beschwerdeführenden sind der Auffassung, die Voraussetzungen von Art. 34a Abs. 2 RPV würden vorliegend nicht erfüllt; infolge der Kapazitätserweiterung würden vor allem hoffremde Materialien in der Biogasanlage verarbeitet (Beschwerde vom 13. September 2022, S. 17, act. 238). Demgegenüber hat die Landwirtschaft Aargau DFR in ihrer Stellungnahme vom 7. November 2022 (S. 3, act. 260) vorgerechnet, dass im Jahr 2019 insgesamt 7'207 t Substrate verarbeitet wurden. Davon stammten rund 81 % vom Standortbetrieb (3'190 t Gülle vom Hof H._____ und I._____, verbunden mit einer Bodenleitung) oder aus Landwirtschaftsbetrieben (2'660 t), die innerhalb einer Fahrdistanz von 15 km liegen.