Weil die Gesuchsteller ihre Viehhaltung ausgedehnt haben, wodurch sich auch die anfallende und zu verarbeitende Jauche- und Mistmenge erhöht hat, soll eine – abgesehen von der Einhausung des Substratlagers keine weitere bauliche Massnahmen erfordernde – Kapazitätserweiterung der Biogasanlage von 7'500 t auf 9'235 t pro Jahr bewilligt werden, was eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert. Die Beschwerdeführenden wehren sich insbesondere gegen diese Kapazitätsausdehnung der Anlage, weil sie befürchten, dass sich dadurch die bereits heute als übermässig empfundenen Immissionen weiter erhöhen. 2. Zonenkonformität 2.1