Die im vorliegenden Verfahren zusätzlich zu bewilligende Baute sieht vor, die rund 190 m2 grosse, eingewandete Betonplatte des Substratlagers mit 7,1 m hohen und holzverschalten Wänden dreiseitig einzuhausen und zu überdachen. Offen bliebe nur die vom Haus der Beschwerdeführenden abgewandte, gegen die Fermenter hin gerichtete westliche Seite.