__, vom Oktober 2021 (vgl. insbesondere S. 25 f., act. 129/130) ergeben hat, dass die Geruchsbelastung der Beschwerdeführenden erheblich reduziert werden kann, wenn das heute offene und etwa 60 m vom Wohnhaus der Beschwerdeführenden entfernte, nordöstlich an Fermenter und Nachgärer angrenzende Substratlager dreiseitig eingewandet und überdacht wird, haben die Gesuchsteller ihr Baugesuch entsprechend ergänzt. Die im vorliegenden Verfahren zusätzlich zu bewilligende Baute sieht vor, die rund 190 m2 grosse, eingewandete Betonplatte des Substratlagers mit 7,1 m hohen und holzverschalten Wänden dreiseitig einzuhausen und zu überdachen.